Hält sich die Gemeinde an die geltenden Gesetze?
Straßenbaulast
Gemäß §9 des Brandenburgischen Straßengesetzes ist die Gemeinde Schöneiche
für die Brandenburgische Straße zuständig:
§ 9
Straßenbaulast
(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der
Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben
nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen
Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu
erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern. Dabei sind die
allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Belange des Fußgänger-, Rad-
und Behindertenverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des
Wirtschaftsverkehrs, des Umweltschutzes und der Stadtentwicklung sowie
insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, auch bei
Bundesfernstraßen, angemessen zu berücksichtigen. Den Anforderungen und
Bedürfnissen von Frauen und Männern jeden Alters ist beim Bau und der
Unterhaltung von Straßen Rechnung zu tragen. Zur Straßenbaulast gehören
nicht die Beleuchtung, die Reinigung, das Schneeräumen und das Streuen bei
Schnee- und Eisglätte.
(2) Sind die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer
Leistungsfähigkeit außerstande, die Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 zu
erfüllen, so haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand
vorbehaltlich anderweitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden durch
Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen hinzuweisen.
Absatz 1 wird nicht erfüllt: Die Straße befindet sicht
nicht in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen (hier u.a.
Busverkehr) genügendem Zustand. Dem Schutz von Leben und Gesundheit der
Menschen wird nicht Rechnung
getragen.
Absatz 2 wird nicht erfüllt: Das Anbringen von "Tempo 30" Schildern reicht
in diesem Fall nicht aus.